Conditions d’utilisation


 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen mit der Spirig Metalltechnik AG (im Folgenden «Spirig»). Andere Abreden einschliesslich anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von Spirig schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Preise verstehen sich ab unserem Lager in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten. 

Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen und Produktebeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfüg-barkeit sowie Irrtum vorbehalten.

Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Mit Abschluss Ihrer Bestellung erklären Sie, diese AGB’s gelesen und akzeptiert zu haben.

 

3. Verpackungs- und Versandkosten

Die Versandkosten werden nach Paketgewicht und Dimension und Bestellwert berechnet.  Im Bestellprozess werden diese separat ausgewiesen. Die Kosten der Versandverpackung sind, wo nicht anders aufgeführt, in unseren Preisen inbegriffen.

 

4. Lieferfristen

Aufträge für Produkte, welche sich bei uns an Lager befinden, werden sofort nach dem Eingang der Bestellung, resp. nach Zahlungseingang bei Vorauszahlung, durch uns bearbeitet. An unserem Lager fehlende Produkte müssen zuerst produziert werden. Verzögerungen aufgrund von Nichtverfügbarkeit am Lager oder durch längere Produktionszeit ergeben keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Rücktritt vom Kaufvertag. Allfällige, unerwartete Lieferverzögerungen werden durch Spirig kommuniziert und neue Liefertermine mit unserer Kundschaft in gegenseitigem Einverständnis abgesprochen.

 

5. Lieferbedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen ab unserem CH-Lager, bevorzugt mit der Schweizer Post oder bei grossen/schweren Artikeln per LKW. Versand gemäss Incoterms-Vorgaben.

Bei Lieferung muss die Zugänglichkeit für die Warensendung durch den Kunden gewährleistet werden.
Sichtbare Mängel über Menge und Zustand der gelieferten Ware sind beim Empfang dem Überbringer resp. Frachtführer sofort zu melden und auf der Empfangsquittung zu vermerken.

Allfällige weitere Beanstandungen oder Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Sendung zu melden.

 

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung durch das den Versand resp. Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist oder gemäss ortsüblichen Gepflogenheiten am Empfangsort ordentlich deponiert wurde.

 

7. Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm durch den Überbringer resp. Frachtführer gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Spirig die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Falle sind wir berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

 

8. Bezahlung

Die Bezahlung der in unserem Online-Shop bestellten Waren erfolgt entweder per Vorauskasse oder durch eine der in unserem Shop angebotenen sicheren Zahlungsarten (Überweisung per E-Finance, Karten- resp. TWINT-Zahlung). Soweit keine Vorauszahlung gefordert ist, sind Rechnungen von Spirig innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto ohne Abzug zahlbar. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Spirig behält sich vor, die Auslieferung von bereits bestätigten Bestellungen und die Annahme weiterer Bestellungen von der Zahlung fälliger Forderungen abhängig zu machen.

 

9. Gewährleistung / Garantie

Die Ware ist nach Empfang sofort zu prüfen und erkennbare Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Bei Mängeln der Ware ist Spirig wahlweise berechtigt den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Vertrag durch Herausgabe der von Spirig bereits empfangenen Leistung rückgängig zu machen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und insbesondere die Haftung für Schäden aufgrund des Mangels (namentlich Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, etc.) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere auch Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, unsachgemässer Verwendung, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften sowie anderer nicht von DA zu vertretenden Gründe entstanden sind.

Verfärbungen oder Ausbleichen von gelieferten Kunststoffartikeln oder Zubehör durch Umwelteinflüsse haben keinen Einfluss auf die Stabilität oder Funktionalität der von uns gelieferten Artikel und sind deshalb von Gewährleistungs- resp. Garantie-Ansprüchen ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auch für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist.

Bei Veräusserung des gekauften Artikels an Dritte erlischt die Gewährleistung resp. Garantie.

 

10. Rückgaberecht / Retouren

Produkte, die Qualitätsmängel aufweisen, senden Sie uns nach vorheriger Absprache innerhalb von 7 Tagen in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und der Originalverpackung auf eigene Kosten zurück.

Kundenspezifische Sonderanfertigungen sind generell von der Möglichkeit einer Rücksendung ausgeschlossen.

 

11. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Irrtum, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl Spirig, als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Allfällige Haftungsansprüche, Gewährleistungen oder Garantien sind maximal auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung wegbedungen.

 

12. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es ist materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Diepoldsau. Spirig behält sich jedoch vor, den Vertragspartner an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

 

13. Schlussbestimmungen

Spirig behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz.